Leistungen für Transportunternehmer (Beförderer) ADR

  • Bestellung als externer Gefahrgutbeauftragter gemäß § 3 GbV
  • Beratung von Beförderern im Sinne des ADR
  • Überwachung der Einhaltung der einschlägigen ADR-Vorschriften
  • Unterstützung bei internen Abläufen und Organisation des Gefahrguttransports
  • Erstellung des Jahresberichts
  • Analyse von Gefahrgutvorfällen und Unterstützung bei Maßnahmen
  • Praxisnahe Beratung speziell für Transportunternehmen

Hinweis:

Meine Tätigkeit als externer Gefahrgutbeauftragter richtet sich ausschließlich an Beförderer gemäß ADR. Keine Tätigkeit für Verlader, Verpacker, Befüller oder Empfänger.

Ihre Vorteile

  • Über 30 Jahre Erfahrung im Transportgewerbe
  • Praxisorientierte Lösungen statt rein theoretischer Beratung
  • Externe Betreuung ohne internen Schulungs- und Verwaltungsaufwand
  • Rechtssicherheit und Entlastung Ihres Unternehmens

Lassen Sie uns doch in einem kurzen Gespräch persönlich klären, wie ich Sie als externer Gefahrgutbeauftragter konkret entlasten kann.